Adressverifizierung bei vio:business
Damit Sie Ortsnetzrufnummern bei vio:business nutzen können, muss Ihr Standort einmalig verifiziert werden. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
Die Adressverifizierung ist gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Fall erforderlich, bevor Ihnen Ortsnetzrufnummern eines bestimmten Vorwahlbereichs zugeteilt werden können – unabhängig davon, ob Sie neue Rufnummern bestellen oder im Rahmen Ihrer Migration zu vio:business bestehende Rufnummern in einem neuen Vorwahlbereich nutzen möchten.
So läuft die Verifizierung ab
- Vorwahlbereich bestätigen. Im vio:business Kundenportal ist als Vorwahlbereich automatisch der bei der Einrichtung hinterlegte Hauptstandort vorausgewählt. Sie können diesen bei Bedarf anpassen, bevor Sie fortfahren.
- Dokumenttyp auswählen. Bestimmen Sie, welches Dokument Sie als Nachweis nutzen möchten. Eine Übersicht der zulässigen Dokumente finden Sie weiter unten.
- Nachweis hochladen. Laden Sie das gewählte Dokument im Portal hoch und klicken Sie anschließend auf „Verifizierung erstellen".
- Prüfung durch unser Team. Wir prüfen Ihre eingereichten Unterlagen. Sobald die Verifizierung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
- Rufnummern nutzbar. Nach erfolgreicher Verifizierung stehen Ihnen die Ortsnetzrufnummern des entsprechenden Vorwahlbereichs zur Verfügung.
Welche Dokumente werden akzeptiert?
Je nach Unternehmensform benötigen wir unterschiedliche Nachweise:
| Unternehmensform | Erforderlicher Nachweis |
|---|---|
| Kapitalgesellschaft | Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung mit Personalausweis |
| Personengesellschaft | Gewerbeanmeldung mit Personalausweis |
| Freiberufler | Personalausweis und Adressnachweis (z. B. Kammerbescheinigung, Mietvertrag), falls die Adresse nicht auf dem Ausweisdokument ersichtlich ist |
| Öffentliche Einrichtungen | Schreiben auf offiziellem Briefbogen mit Stempel und Unterschrift |
| Vereine | Auszug aus dem Vereinsregister mit Personalausweis des Vorstands |
Was passiert bei einer Ablehnung?
Sollte Ihre Verifizierung abgelehnt werden, informieren wir Sie umgehend per E-Mail über den Grund. In diesem Fall können Sie den Verifizierungsprozess direkt im Kundenportal erneut starten:
- E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Wir teilen Ihnen den Ablehnungsgrund mit.
- Erneut einreichen. Loggen Sie sich in Ihr Kundenportal ein, wählen Sie im Bereich Rufnummern die betroffene Verifizierung aus und laden Sie ein korrigiertes bzw. zusätzliches Dokument hoch.
- Erneute Prüfung. Wir prüfen die neu eingereichten Unterlagen und bestätigen die erfolgreiche Verifizierung per E-Mail.
Gut zu wissen
- Die Bundesnetzagentur schreibt vor, dass in Deutschland vor der Vergabe einer Ortsnetzrufnummer eine Adressverifizierung erfolgen muss.
- Sie können nur Ortsnetzrufnummern für Vorwahlbereiche erhalten, in denen Ihr Betrieb oder Ihre Außenstelle offiziell gemeldet ist. Maßgeblich ist die Postleitzahl Ihres Standorts.
- Haben Sie mehrere Standorte in unterschiedlichen Vorwahlbereichen (z. B. Köln 0221 und Köln-Porz 02203), ist für jeden Vorwahlbereich eine eigene Verifizierung erforderlich.
- Ist Ihr Standort für einen Vorwahlbereich einmal verifiziert, können Sie darüber jederzeit weitere Rufnummern beziehen, ohne den Nachweis erneut einzureichen.
- Nach erfolgreicher Verifizierung stehen Ihnen Ihre Ortsnetzrufnummern in der Regel innerhalb von 1–24 Stunden zur Verfügung.
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